Start Psychiatrie heute Seelisch Kranke Impressum

H. Lilie, J. Radke, unter Mitarbeit von Christina Herrig und Petra Textor:
LEXIKON MEDIZIN UND RECHT
Thieme- Verlag, Stuttgart 2004. 208 S., € 49,95. ISBN 3-13-129741-7

Braucht man ein Lexikon über Medizin und Recht? Eigentlich schon immer, inzwischen mehr denn je. Keiner schaut mehr durch, wobei die Psychiater wohl am aufwendigsten betroffen sind. Zwar kann man sich drücken – muss aber dann ggf. auch die Folgen tragen. So ist es besser, man hat ein Lexikon in Griffnähe. Denn – so das treffende Vorwort – Mediziner und Juristen sprechen nicht nur unterschiedliche Sprachen, beide Disziplinen haben auch eine durchaus unterschiedliche Denkweise. So lange sie sich untereinander bewegen, ist das nicht problematisch. Immer häufiger sind sie aber aufeinander angewiesen, und damit auf gegenseitiges Verständnis und Verstehen. Zumeist dann, wenn Juristen den medizinischen Sachverstand für ihre Entscheidung benötigen, in Verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren. Aber auch umgekehrt: die juristische Terminologie verstehen, begreifen und anwenden, denn die Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten fängt schon bei der Verwendung der korrekten juristischen Nomenklatur an, ganz zu schweigen von den notwendigen Verweisen auf relevante Paragraphen, aktuelle Urteile und Präzedenzfälle.

Hier suchten vor allem Ärzte bislang vergebens nach einem fundierten Lexikon für juristische Begriffe. Das vorliegende Wörterbuch füllt diese Lücke von Abänderungsklage bis Zwischenverfahren. Nicht unbedingt eine unterhaltsame Lektüre, aber ein unverzichtbares Nachschlagewerk – und dabei auf ständige Überarbeitung angewiesen. Am Schluss noch konkrete Empfehlungen zur Abfassung von Gutachten in Arzthaftungsprozessen (und entsprechende Anwendungen auf Gutachten in anderen Verfahren einschließlich allgemeiner Regeln für medizinische Gutachten). Eine nützliche Hilfe, nicht ganz billig, aber – zwangsläufig – gut angelegt (VF).

Bei allen Ausführungen handelt es sich um allgemeine Hinweise.
Bei persönlichen Anliegen fragen Sie bitte Ihren Arzt.
Beachten Sie deshalb bitte auch unseren Haftungsausschluss (s. Impressum).