Prof. Dr. med. Volker Faust Psychosoziale Gesundheit von Angst bis Zwang Seelische Störungen erkennen, verstehen, verhindern, behandeln |
STALKINGHistorische, klassifikatorische und rechtliche Aspekte
Nichts ist neu auf dieser Welt, nicht im Guten wie im Schlechten und auch nicht in der alten Seelenheilkunde oder modernen Psychiatrie. Manches braucht allerdings ein wenig länger, bis man seine persönliche oder gesellschaftliche Brisanz erkennt und darauf reagiert, bis hin zu Gesetzgebung und strafrechtlichen Konsequenzen. Dazu gehört auch das "Stalking". Um was handelt es sich? Stalking - was heißt das? Der englische Begriff "stalking" leitet sich von "to stalk" ab, was wörtlich so viel heißt wie "heranpirschen" oder gar "belästigen". Bei einem "Stalker" handelt es sich also um einen "Pirschjäger" oder "Anschlei-cher", wenigstens dem Wort nach. Das geht vielleicht noch, wenn man an die ja nicht seltene sexuelle Variation des Voyeurismus denkt, also die sexuelle Erregung und Befriedigung durch heimliches Belauschen und Beobachten von Intimitäten anderer (z. B. An- oder Ausziehen, Baden, besonders aber sexuelle Kontakte). Einzelheiten dazu siehe der Kasten.
Aber einmal abgesehen davon, dass es bis heute keine allgemein gültige De-finition von Stalking und damit Anschleichen, Belauschen und Beobachten gibt, hält dieser Begriff weit mehr Zündstoff bereit und gilt in der Tat als ein wachsender Sprengsatz in unserer Zeit und Gesellschaft. Und dies, obgleich die Mehrzahl unter uns, auch in gebildeten Kreisen, Stalking lediglich als neu-en Mode-Begriff abtut, unnötigerweise wieder einmal aus den USA "importiert", wo in der Tat berühmte Hollywood-Stars meist weiblichen Geschlechts von "durchgeknallten Verehrern" belästigt werden - aber was hat das mit uns zu tun. Natürlich gibt es auch in den "zivilisierten Kultur-Staaten des Westens" Belästigung, ja Bedrohung, sei es durch Telefon, Brief, E-Mail, Fax, vielleicht sogar direkt. Aber das ist selten, das war schon immer so, das ist kein Phä-nomen, das man zum "öffentlichen Angst-Thema" hochstilisieren soll, wie es vor allem die Medien gerne tun, und neuerdings auch Psychologen, Soziolo-gen, Kriminologen und sogar Psychiater - wer weiß, aus welchen Gründen auch immer (Forschungsgelder?). Doch die Realität sieht anders aus. Und erfahrungsgemäß ist es ja gerade um-gekehrt: Es ist die Wissenschaft, es sind Forschung und Lehre, die der Wirk-lichkeit nachhinken. Auch die Medien können nichts hochspielen, so gerne es vielleicht einige ihrer Sparten aus nachvollziehbaren Gründen hätten. Es ist der Alltag, und in diesem Fall der unangenehme, bedrohliche, ja lebens-entscheidende kriminelle Alltag, der Berichterstattung, Forschung und vielleicht am Schluss auch präventive, d. h. Vorbeugungs- und Verhütungsmaßnahmen auf den Weg bringt. So auch beim Stalking, selbst wenn es so alt ist wie die Menschheit. Den Be-troffenen hilft das wenig. Sie wollen wissen, was das ist, wer es tut, wie es sich entwickelt und vor allem: wie man aus einer solchen misslichen Situation wie-der herauskommt. Denn mit Folgen, vor allem seelischer und psychosozialer, vielleicht sogar beruflicher, wirtschaftlicher, finanzieller Natur, muss auf jeden Fall gerechnet werden, mal weniger, mal ausgeprägter. "Stalking sitzt in den Kleidern", sagen die Opfer und bestätigen die Experten, vor allem die Thera-peuten. Nachfolgend deshalb eine kurz gefasste Übersicht zu diesem Phäno-men auf der Grundlage eines Fachartikels der Experten Dr. E. Habermeyer und Professor Dr. P. Hoff von der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psy-chotherapie, Universitätsklinikum Aachen (siehe Literatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Beitrag über Liebe und seelische Störung und (demnächst) in einem größeren Fachartikel in der Sparte "Psychiatrie heute". Was versteht man unter Stalking? Der Begriff des Stalking findet sich erst seit relativ kurzer Zeit in der psychiatrischen und forensischen Literatur (Forensik: Teilgebiet der Psychiatrie, die sich mit juristischen Fragen psychisch kranker Menschen beschäftigt). Von den bisher diskutierten Definitionen bringen folgende Vorschläge die meiste Erhellung: - Stalking ist das wiederholte, aufdringliche Belästigen oder Verfolgen eines Opfers durch einen von (beherrschenden) Gedanken an das Opfer bestimmten Täter. - Stalking sind Verhaltensweisen, die durch ein wiederholtes Bedrohen oder Belästigen eines Opfers bei diesem Angst hervorrufen. - Stalking ist das vorsätzliche, böswillige und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, die dadurch in ihrer Sicherheit bedroht wird. Nach dem Wortlaut des neuen bundesdeutschen Gewaltgesetzes, das am 01. Januar 2002 in Kraft getreten ist, liegt Stalking dann vor, - wenn eine Person widerrechtlich und vorsätzlich in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum eindringt oder eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass er ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt (Art. 1 § 1 Abs. 2 GEWSCHG). Stalking - so alt wie die Menschheit? Der moderne Fachbegriff "Stalking" hat sich erst in den letzten Jahrzehnten wissenschaftlich etabliert. Er hat aber eine alte Tradition, besonders was die krankhafte Ausgestaltung einer (meist einseitigen) "Liebesbeziehung" anbelangt. Der älteste Hinweis findet sich - wie so oft, wenn man sich darin ein wenig belesen hat -, im Alten Testament, und dort auch noch ausgerechnet in umgekehrter Täter-Opfer-Konstellation (was bisher eher selten ist). Es handelt sich um die Verführungsversuche der Frau des Potifar an dem jungen Josef (Einzelheiten siehe Kasten).
Psychiatrisch wurde das Stalking (als Begriff - wie erwähnt - in den angelsächsischen Nationen in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts, in Deutschland erst in den letzten Jahren von Bedeutung) schon vor etwa einem Jahrhundert beschrieben: Der berühmte Psychiater Prof. Dr. E. Kraepelin schilderte in seinem auch heute noch lesenswerten Lehrbuch für Studierende und Ärzte (8. Auflage 1909) den "Liebeswahn" mit stalking-ähnlichen Beispielen als Variante des Größenwahns und ordnete ihn der Paranoia zu (ein alter griechischer Begriff im populär-medizinische Sinne von "neben der Kapp", später von ihm als chronisches Wahnsystem bei allerdings vollkommener Erhaltung der Besonnenheit bezeichnet). Einige Jahre danach der damals nicht minder berühmte Psychiatrieprofessor Dr. E. Kretschmer in seinem sensitiven Beziehungswahn (1918) Krankheitsbilder, die auch den Liebeswahn umfassten. Ein halbes Jahrhundert später gab es erneut lehrbuchmäßige Hinweise durch den Psychiatrie-Professor K. Leonhard (Aufteilung der endogenen Psychosen, 6. Auflage 1986), wobei die oft lebhaften Symptome des Liebeswahns der "affektvollen Paraphrenie" zugeordnet wurden (in dieser Klassifikation ein der Schizophrenie zugehöriges Krankheitsbild mit Beziehungswahn, Größenideen, Erinnerungsfälschungen und Sinnestäuschungen, bei allerdings weitgehend unauffälliger Ansprechbarkeit des Gemütslebens, wie man das damals ausdrückte). Ein weiterer Begriff, der in diesem Rahmen zu passen scheint, ist die Erotomanie, wie sie 1921 von dem französischen Psychiatrie-Professor Dr. G. de Clérambault (les psychoses passionelles) beschrieben wurde. Einzelheiten zu diesen inzwischen historischen Fachbegriffen siehe der Kasten.
Aktuelle Entwicklungen und Erklärungs-Muster Nicht zuletzt unter dem Eindruck einer im Westen zunehmenden problematischen Entwicklung (in anderen Nationen spielt dies entweder keine Rolle oder wird systematisch verschwiegen, wie im Westen früher auch) und angestoßen durch künstlerische Beispiele (z. B. dem Film "Fatalatter Action" begann man auch in der Psychiatrie und damit in den Gesellschaftswissenschaften und Medien umzudenken, verließ den eher engen Bereich der wahnhaften bzw. psychotischen Störungen und entwickelte ein breiteres Konzept, das sich bisher vorwiegend in den englischsprachigen Ländern etabliert hat und nun durch den Begriff "Stalking" zu einiger Popularität gekommen ist. Was heißt das im Einzelnen? Grundlage des heutigen Stalking-Konzeptes mit seiner auch in Medien und Allgemeinheit regelrecht "durchschlagenden" Popularität sind offensichtlich die sozialen und kulturellen Veränderungen in unserer Zeit und Gesellschaft sowie ihre psychosozialen Konsequenzen. Eines der wichtigsten Beispiele ist die Zunahme sozial isolierter Menschen, was sich in gesellschaftlich neutraler, auf jeden Fall nicht wertender Weise in den wachsenden Single-Haushalten äußert. Und im negativen Bereich auch in einer Zunahme isolierter und damit in ihrer Persönlichkeit beeinträchtigter, zumindest aber veränderter Mitbürger. Darüber hinaus - so die wissenschaftliche Meinung mancher Autoren, die sich mit diesem Problem intensiver beschäftigt haben -, berichten die Medien und vor allem die Werbung mit ihrer indirekten Medien-Steuerung ständig über dynamische, aktive, zufriedene, glückliche und erfolgreiche Lebensentwürfe, was zwar nicht der Realität entspricht (schon gar nicht heute), bei Menschen mit eingeschränkter Kritikfähigkeit und mangelndem Überblick aber die Unzufriedenheit steigert und zu Missmut, Reizbarkeit oder gar Aggressivität bis zur Feindseligkeit beiträgt. Und schließlich müsse man in diesem Zusammenhang auch die veränderte gesellschaftliche Position der Frau einbeziehen, die nicht mehr - wie früher erwartet - passiv, zurückhaltend und zu Bescheidenheit und Leidensfähigkeit gezwungen sei, sondern so eingeschätzt werde, wie es den Männern seit jeher zusteht. Das heißt aber auch, dass es die Frau sein kann, die sich gegenüber den Männern und ihren Wünschen abgrenzt und auch einmal selber eine Beziehung beendet. Das sei nicht immer so gewesen, wie jeder bestätigen kann (und ist auch heute noch in vielen Kulturen nicht anders), ja, die frustrierte Reaktion eines nicht erhörten oder gar zurückgewiesenen Mannes früher wurde sogar noch romantisch verklärt, selbst wenn es sich jenem Verhalten näherte, das man heute eindeutig als "Stalking" einschätzen, verurteilen und sogar bestrafen würde. Juristische Schritte Nicht zuletzt ausgehend von spektakulären Fällen in unserer Zeit (z. B. vor dem Hintergrund des Mordes an der amerikanischen Schauspielerin Rebecca Schäffer durch einen Stalker, 1989) wurde in den letzten Jahren eine Reihe von Gesetzen erlassen, die sich den Belästigungen widmeten und rasch als "Antistalking"-Gesetze bekannt wurden (z. B. Kalifornien 1991, Australien 1993, England und Wales 1997). Ursprünglich rechnete man mit einigen hundert Fällen pro Jahr, kam aber schon nach mehreren Monaten zu einer vielfachen Zahl davon, was die weite Verbreitung dieser problematischen Verhaltensweisen belegt. Ausgehend von einigen ebenso spektakulären Fällen mit z. T. populären Opfern in Deutschland wurde schließlich im Jahre 2001 das Gewaltschutzgesetz unter ausdrücklicher Berücksichtigung der "Stalking-Problematik" beschlossen (s. u.). Es sieht u. a. vor, dass Zivilgerichte bei Telefonterror und anderen Nachstellungen dem Täter untersagen können, sich der Wohnung der Betroffenen zu nähern, sie anzurufen oder zu belästigen. Verstöße gegen diese Anordnung können mit Freiheitsstrafen geahndet werden (Bundesministerium der Justiz vom 08.11.2001 auf www.bmj.bund.de, in Kraft getreten am 01.01.02). Stalking - was sind das für Täter? Obgleich Stalking ein unerfreuliches und wahrhaftig nicht seltenes Phänomen ist, weiß man letztlich über die Täter relativ wenig, auch wenn die Zahl konkreter, fundierter und für den Alltag durchaus nützlicher Untersuchungen ständig zunimmt. Der Grund ist naheliegend: Stalking ist eine negative Verhaltensweise, ein Fehlverhalten, das aber auf viele Ursachen zurückgehen kann, von der reinen Boshaftigkeit bis zur schweren seelischen Krankheit. Deshalb ist die verfügbare Statistik noch immer unzureichend und bringt vor allem den Psychiatern und hier insbesondere den gutachterlich tätigen Psychiatern und Psychologen und damit letztlich den Juristen noch immer nicht die erwünschte Klarheit und Sicherheit in der Beurteilung und ggf. Bestrafung. Was man bisher weiß, sind folgende Auffälligkeiten: - Die meisten Stalking-Täter sind männlich, der Großteil der Opfer weiblich. Sonderbarer Weise aber sind nicht nur der erstmals dokumentierte Fall (siehe Altes Testament), sondern auch noch historisch weitere Beispiele von weiblichen Tätern geprägt. Und es gibt sogar eine Studie über weibliche "Stalker", die mit anderen Untersuchungen die Vermutung nahe legt, dass mindestens jeder zehnte Täter weiblichen Geschlechts ist. - Außerdem gibt es natürlich Fälle von "gleichgeschlechtlichem Stalking", d. h. wo Männer Männern und Frauen Frauen nachstellen. Und es gibt - und das gar nicht so selten - bewusst oder unbewusst irreführende Angaben von vermeintlichem "Stalking", also von Opfern, die sich das nur eingebildet haben. - Wie häufig dieses Phänomen generell ist, bleibt ebenfalls (noch) unklar. Nach amerikanischen Schätzungen sollen 8% aller Frauen und 2% der Männer mindestens ein Mal in ihrem Leben Opfer eines "Stalking" geworden sein. - Psychiater sollen im Übrigen ein erhöhtes Risiko tragen, worauf u. a. auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie - DGPPN in Berlin 2002 hingewiesen wurde: Gerade Nervenärzte und Psychiater würden Gefahr laufen, Opfer derartiger Verhaltensweisen zu werden, da aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ein intensiver Kontakt zu Personen möglich ist, die durch ihre seelischen Störungen und krankhaften Persönlichkeitsstrukturen häufiger zu Stalking-Verhaltensweisen neigten. So könnten therapeutische Zuwendung und Empathie (Einfühlungsvermögen) von entsprechenden Patienten leicht als romantisches bis erotisches Interesse fehlgedeutet werden - mit allen Folgen. Das ist übrigens keine neue Erkenntnis, denn die frühere "Erotomanie" brachte gerade den "Seelenärzten" seit jeher ein erhöhtes Risiko an "belästigender Zuwendung". Nach einer neueren Untersuchung sollen etwa 5 bis 6% aller Therapeuten (und vor allem auch bis zu 8% von deren Familienangehörigen) von früheren oder aktuellen Patienten bedrängt oder belästigt werden. - Die Dauer solchen "Stalking"-Verhaltens variiert zwischen wenigen Wochen und vielen Jahren, wobei Fälle bis zu zwei Jahrzehnten bekannt geworden sind. Ein Großteil der Täter soll sich aber innerhalb eines Jahres wieder "fangen" können. - Die von dem Täter eingesetzten Methoden wurden beispielsweise wie folgt unterteilt: - - Kommunikation: z. B. Telefonieren, E-Mail, Fax, Zettel u. a. Telefonate, E-Mails, Faxe, Briefe und Päckchen sind lästig, der unerwünschte Kontakt in der Wohnung oder gar am Arbeitsplatz irritierend und mit einer Reihe weiterer psychosozialer Konzentrationen behaftet, Aggressionshandlungen aber problematisch. - Gewalttaten sind zwar eher die Ausnahme, in der Regel aber so spektakulär, dass sie eher an die Öffentlichkeit dringen und dann dem "Stalking"-Verhalten jene bedrohliche Note geben, die ihm im statistischen Durchschnitt jedoch nicht zukommt (siehe später). Die genauesten statistischen Erhebungen findet man natürlich aus dem Kreis der Klinik-Patienten und hier insbesondere aus der Forensischen Psychiatrie, also jenem Teil der Psychiatrie, die sich mit rechtskräftig verurteilten seelisch Kranken beschäftigt. Dass hier öfters "Stalking" mit Gewalttaten verbunden ist, verwundert nicht. Meist handelt es sich in diesem Zusammenhang aber um psychotische Patienten (in der Regel mit einer Schizophrenie), gefolgt von Persönlichkeitsstörungen u. a., wobei vor allem ehemalige Partner sowie Angehörige besonders gefährdet sind. "Stalking"-Klassifikations-Versuche "Stalking" ist - wie erwähnt - ein Fehlverhalten, wobei dieser Begriff bzw. die einem solchen Fehlverhalten zugrunde liegenden Taten zwar schematisch unterteilt werden können, was aber über die dahinter verborgenen Motive und (möglicherweise krankhaften) Ursachen wenig aussagt. Dies ist auch das Problem der bisherigen Einteilungsversuche, selbst wenn man sie als "differenzierte Täter-Typologie" bezeichnet. Nachfolgend deshalb eine Übersicht, wobei für deutsche Verhältnisse noch keine befriedigenden Übersetzungen vorliegen. "Stalking" und Täter-Typologie - Versuche einer Klassifikation des "Stalking"-Phänomens "Stalking" ist zwar so alt wie die Menschheit und weltweit ein Problem, beschäftigt aber derzeit vor allem die angelsächsische Wissenschaft, nämlich Psychiater und Psychologen, insbesondere aus dem Forensischen Bereich, ferner Kriminologen, Soziologen, Juristen u. a. Nachfolgend eine kurz gefasste Übersicht nach den schon erwähnten Experten E. Habermeyer und P. Hoff aus ihrem Fachartikel über Stalking in der Fachzeitschrift Fortschritte aus Neurologie und Psychiatrie (siehe Literaturverzeichnis): " M. Zona und Mitarb. unterscheiden in ihrer englischsprachigen Publikation (keine deutsche Übersetzung der verwendeten Fachbegriffe verfügbar) - eine "Stalking"-Gruppe, die sie "simple obsessional"-Gruppe nennen) in der "Stalker" und Opfer eine vorangegangene Beziehung hatten (zahlenmäßig am häufigsten anzutreffen), - eine Gruppe ("Love Obsessional-Gruppe"), in der keine frühere Verbindung zwischen Täter und Opfer bestand sowie die - Erotomanie: Hierbei ist der Betroffene der wahnhaften Überzeugung, dass das Opfer ihn liebe (Frauen überwiegen). Die hier verwandten Begriffe werden allerdings als zu missverständlich kritisiert, da vor allem der Begriff "obsessional" normalerweise für Zwangssymptome steht, was hier aber keine bedeutsame Rolle spielt. Außerdem sollen die simple-obsessional-Stalking-Verhaltensweisen bei genauer Überprüfung der Wesensart der Betroffenen entsprechen und eher von den Motiven Vergeltung oder Versöhnung geprägt sein. Weitere Kritikpunkte siehe später.
- Rejected Stalker, die wegen einer Zurückweisung aus Rachegefühlen oder dem Bedürfnis nach Versöhnung handeln und oftmals unter einer Persönlichkeitsstörung leiden, Darüber hinaus unterscheiden sie den - Resentful-Stalker, der seine Opfer ängstigen will und Weitere Einzelheiten zu diesen Stalker-Typologien siehe die konkreten Hinweise über Stalking in dem Kapitel "Liebe und seelische Störung". Mullen und Mitarbeiter beobachteten beim Großteil der Rejected-Stalker ein Nachlassen ihrer beunruhigenden Aktivitäten, wenn sie durch gesetzliche Auflagen bzw. Strafandrohungen in ihre Schranken verwiesen wurden. Hilfreich sei eine supportive (stützende) aber auch direktive Therapie. Die Intimacy Seeking-Stalker bedürfen psychiatrischer Hilfe. Bei den Predatory-Stalker handle es sich eher um ein juristisches, als ein medizinisches Problem. Das Risiko von Gewaltdelikten wird von Mullen und Mitarbeiter vor allem dann als problematisch eingestuft, wenn es sich um vorausgegangene häusliche Gewalttaten, Vorstrafen sowie eine psychiatrische Vorgeschichte handle, insbesondere antisoziale Persönlichkeitsstörungen. Unter Berücksichtigung der Kritik, die auch diesen Arbeitskreis ereilte, kamen die Autoren später zu dem Schluss, dass das bisherige Klassifikations-Konzept des Stalkings zu vielen Missverständnissen Anlass gebe und noch einer gründlichen Überarbeitung bedürfe. Der Hauptvorteil der bisherigen Konzeptionen bestehe allerdings darin, dass endlich die schädlichen Auswirkungen auf die Opfer deutlich gemacht und eine Behandlung als unumgänglich erkannt werde. Die Folgen für die Opfer seien nämlich bezüglich der wissenschaftlichen Einteilung wichtiger und nützlicher als die unterschiedlichen Erkrankungs-Ursachen und (Fehl-)Verhaltensweisen der Täter.
- Stalker mit einer psychotischen Erkrankung: Erotomanie, Schizophrenie, bipolare Störungen = manisch-depressive Erkrankung und - Stalker mit Persönlichkeitsstörungen, insbesondere antisoziale, Borderline-, histrionische (früher hysterisch genannte) sowie narzisstische Persönlichkeitsstörungen; deutlich seltener dependente (von anderen abhängige), paranoide (wahnhafte) und schizoide Persönlichkeitsstörungen. Aus psychologischer Sicht handle es sich beim Großteil der einfachen Stalking-Fälle um so genannte narzisstische Reaktionen auf eine Zurückweisung oder einen Beziehungsverlust. Im Weiteren beobachte man oft gestörte Objektbeziehungen (psychoanalytischer Fachbegriff für die Bedeutung grundlegender Beziehungen zu anderen Menschen). Wichtig ist auch die Erkenntnis, dass nicht wenige der Stalker in ihrer Kindheit einen häufigen und damit belastenden Wechsel oder gar den Verlust von Bezugspersonen zu beklagen hätten. Ein großes Problem sei im Übrigen, dass man bei der Erotomanie kaum psychotherapeutische Einflussmöglichkeiten habe und bei den anderen, oftmals beteiligten Persönlichkeitsstörungsstörungen (s. o.) keine Behandlungsmotivation nutzen könne.
- Borderline-Persönlichkeitsmerkmale mit emotionaler (gemütsmäßiger) Labilität und Ambivalenz (Zwiespältigkeit) bezüglich Kontaktpersonen.
Schlussfolgerung Stalking - so alt wie die Menschheit - als zwischenmenschliches, ja gesellschaftliches Problem mit einem neuen Begriff versehen, wiederentdeckt und gemeinsam mit den Medien zu einem zentralen Thema unserer Zeit und Gesellschaft hochstilisiert? Überzogen? Unnötig? Typisch für unsere medien-geleitete Epoche? Die Antwort laut ja und nein zugleich. Dass Stalking, unter welchem Begriff auch immer, für die Betroffenen zu einem ernsten Problem werden kann, steht außer Zweifel, und das seit Jahrtausenden, wie das Altes Testament beweist. Dass Stalking wahrscheinlich zugenommen hat, aus welchen Gründen auch immer, muss ebenfalls angenommen werden. Daran haben vor allem jene Fälle Anteil, die nicht heimlich-angstvoll geduldet, durchgestanden oder gar qualvoll ertragen werden, sondern die von einer inzwischen durch die Arbeit der Medien ermunterten und selbstbewusster gewordenen Opfer-Klientel einschließlich deren früher ratlose Angehörige, Freunde, Arbeitskollegen oder Nachbarn ausgehen, die sich schneller und effektiver Hilfe suchen und inzwischen auch finden. Das Problem liegt also nicht nur bei Aufklärung und damit Prävention bzw. rascher Hilfe (woran die Medien - wie erwähnt - positiv beteiligt sind, redaktionelle "Ausrutscher" gibt es immer), das Problem liegt auch bei der Wissenschaft, so sonderbar sich das anhört: Das beginnt schon mit dem Begriff "Stalking", der sich in der öffentlichen Diskussion immer mehr zum leeren Schlagwort entwickelt, weil hier ein überaus schwieriges und vor allem mehrschichtiges Phänomen mit ganz unterschiedlichen Ausgangs-Voraussetzungen lediglich auf einer oberflächlichen Verhaltensebene (= Fehlverhalten) zusammengefasst wird, und zwar notgedrungen unzureichend bis verfälschend. Der Grund ist einfach: Es fehlen methodisch fundierte, ausgereifte und damit wegweisende Untersuchungen. Außerdem hat sich die Fragestellung "Stalking" - was ist das und was kann man dagegen tun?" bisher vorwiegend auf eine forensische Population beschränkt, d. h. auf die wissenschaftlich leichter fassbaren, weil rechtskräftig verurteilten psychisch Kranken mit Stalking-Fehlverhaltem. Solche Patienten aber zeigen naturgemäß die ausgeprägtesten und damit ihr Umfeld am meisten irritierenden Auffälligkeiten in seelischer, nicht selten sogar körperlicher Hinsicht. Solche Patienten fallen nachvollziehbar auch durch eine erhöhte Gewaltbereitschaft auf, was die Richter ja nicht zuletzt dazu veranlasst haben mochte, sie zwar nicht in eine Vollzugsanstalt, wohl aber in eine psychiatrische Klinik mit spezialisierter Fachabteilung einzuweisen, um sie dort so gut wie möglich wieder zu resozialisieren. Das heißt aber, dass Stalking in der derzeitigen wissenschaftlichen Literatur und im Gefolge der Medien in der Allgemeinheit in eine einseitig gewaltbetonte Richtung abgedrängt wird. Das ist zwar in Extremfällen nicht auszuschließen, in der Mehrzahl und vor allem im Durchschnitt aber nicht die Realität. Was fehlt, ist der Hinweis auf die große Bandbreite von Stalking-Verhaltensweisen. Und besonders auf den breiten Grenz-Bereich mit reichlicher Überlappung zwischen psychischer Störung und "Normalität". Schließlich spielt es auch eine Rolle, dass die meisten bisherigen Stalking-Untersuchungen überwiegend aus den angelsächsischen Nationen kommen, vor allem aus Nordamerika und Australien. Das mag zwar letztlich keine großen Unterschiede aufwerfen, doch völlig vergleichbar, z. B. für mitteleuropäische Verhältnisse, ist es auch nicht, wie man aus anderen Fragestellungen weiß (z. B. Waffenbesitz und -gebrauch). Was bleibt, ist eine gewisse Unsicherheit, und zwar vor allem für jene Fachbereiche, die sich am intensivsten und sogar wegweisend mit einem Fehlverhalten zu beschäftigen haben, nämlich die Psychiater, Psychologen, Kriminologen und hier besonders jene Experten, die in der Forensischen Psychiatrie tätig sind. Denn dorthin werden ja solche Patienten in der Regel eingewiesen, wenn sich ihr Verhalten einem kritischen Grenzbereich nähert und auf eine seelische Störung zurückgeht. Zum Abschluss: forensische Überlegungen Und hier stellen die zuständigen Experten folgende Fragen: - Die §§ 20 und 21 StGB fordern zum Ausschluss von Schuld bzw. zur Schuldminderung, dass die Fähigkeit, eine Handlung einsichtsgemäß zu steuern aufgrund entweder einer krankhaften seelischen Störung, von Schwachsinn, tiefgreifender Bewusstseinsstörung oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit aufgehoben oder erheblich vermindert sein muss. Das aber macht gerade bei der ungewöhnlichen Band-Breite, was die Ursache eines Stalking-Fehlverhaltens im allgemeinen und eines krankhaften Stalking-Verhaltens im speziellen anbelangt, eine trenn-scharfe Diagnose und damit therapeutische Beurteilung und Prognose (Heilungsaussichten) fast unmöglich, jedenfalls in der Mehrzahl der Fälle und unter den heutigen Klassifikations-Bedingungen. Die Richter aber verlangen mit Recht eine klare Aussage, um ein Urteil fällen zu können, was sowohl der Gesellschaft als auch dem Betroffenen gerecht wird, vor allem wenn es sich um einen kranken Stalker handeln sollte. Die Experten aber müssen abwinken: Die bisherigen Einteilungsversuche von Stalking-Fehlverhalten sind forensisch nicht befriedigend verwertbar. Dies liegt nach ihrer Ansicht vor allem darin begründet, dass sie sich an der zugrundeliegenden Täter-Opfer-Beziehung bzw. an den Verhaltensmerkmalen des Täters orientieren und weniger an der zugrundeliegenden Psychopathologie, also einer nachweisbar krankhaften Wesensart. Man denke nur an die beiden Extrem-Pole eines virtuellen Stalking-Bandmaßes, dargestellt auf der einen Seite von einem Ehekonflikt mit sich zuspitzender häuslicher Gewalt im Rahmen ansonsten gesunder Partner (wobei sowohl Männer als auch Frauen an Stalking-Verhaltensweisen beteiligt sein können) und auf der anderen Seite einer wahnhaften Entwicklung (z. B. bei Erotomanen), wenn nicht gar im Rahmen einer schizophrenen Psychose. Man kann also einem Stalking-Verhalten generell keinen Krankheitscharakter zuweisen und sie damit zur alleinigen Grundlage einer Diagnose machen. Das würde nämlich damit enden, dass jede Auseinandersetzung mit Stalking-Fehlverhalten zu einer Schuldminderung bzw. gar zu einem Ausschluss von Schuld (§§ 21 und 20) führen müsste, was in einem offensichtlich kleineren Teil zutrifft, bei der Mehrzahl aber wohl einer unzulässigen Exkulpierung gleichkommen würde (vom lateinischen: culpa = Verschulden, Schuld; Exculpierung = Entschuldigung, Rechtfertigung, von der Anklage entlastet, z. B wegen psychischer Krankheit). Das heißt: Immer wieder auftretende sozialstörende Verhaltensweisen sind, selbst wenn sie anderen befremdlich oder unvernünftig erscheinen und den Betroffenen sogar bedrohlich werden können, für sich genommen kein ausreichender Grund einer Exkulpation. Dies gilt sogar dann, wenn der Täter sich darauf beruft, nicht anders handeln zu können (so genannte überprüfende oder überwachende Steuerung der Impulskontrolle, ein Fachbegriff der schon unter den Experten kontrovers diskutiert wird). Vielmehr ist der Nachweis konkreter psychopathologischer Auffälligkeiten unerlässlich, d. h. psychische Krankheitszeichen, die nicht nur vom Betroffenen beklagt und nachweisbar sind, sondern die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Handlungsbereitschaft einschränken. Denn nur dann kann von verminderter Schuldfähigkeit gesprochen werden. Außerdem sollten sich diese Symptome dann auch unabhängig von den Verhaltensauffälligkeiten in anderen Lebensbereichen nachweisen lassen. Als Beispiele solcher forensisch bedeutsamer Krankheitszeichen oder Symptom-Gruppen (Fachbegriff: Syndrome) könnten beispielsweise gelten: explosible Reizbarkeit, Stimmungslabilität, Kritikschwäche, Willensstörungen, dranghafte Verstimmungszustände. Oder eine ethisch-moralische Persönlichkeits-Nivellierung (nivellieren = einebnen, gleichmachen, psychologisch gesehen am ehesten mit einer Absenkung des Persönlichkeits-Niveaus, der geistigen, seelischen und damit auch ethisch-moralischen Differenzierung einhergehend). Ferner asthenische Verfassungen (schwach, kraftlos, unfähig zu größeren körperlichen, seelischen oder geistigen Anstrengungen; dafür rasch erschöpft und gleichzeitig leicht erregbar = "reizbare Schwäche"), Kontaktschwierigkeiten und dauerhafte psychodynamische (innerseelisch bedeutsame) Verschiebungen in der Persönlichkeitsstruktur des Betreffenden (nach Saß, 1985). Schließlich - so der sich etwas kompliziert anhörende Hinweis in der Fachsprache - ist die ent-individualisierende Verstrickung in den Beziehungskonflikt und die im Gefolge des Konflikts entstehende Deformierung und Primitivierung des Ich-Gefüges von Bedeutung. Oder verkürzt und allgemein verständlich: Wesensart und/oder Charakter des späteren Täters ändern sich im Rahmen der Täter-Opfer-Beziehung in negativer Weise bis hin zur Freilegung primitiver Wesenszüge, obgleich sie früher durch Erziehung und andere soziale Prägungsfaktoren nicht so verhängnisvoll "durchschlagen" konnten. Zuletzt gilt es noch ein weiteres Phänomen zu berücksichtigen, nämlich die in der Psychiatrie immer häufiger diskutierte Co-Morbidität, d. h. das Zusammenfallen zweier oder gar mehrerer seelischer Störungen, was natürlich die Konsequenzen noch komplizierter und die Therapie noch schwerer macht. Hier handelt es sich vor allem um die Folgen zusätzlicher Suchtkrankheiten (Rauschdrogen, Alkohol, aber auch bestimmte Arzneimittel) oder sogar von körperlichen Krankheiten (Hirntumor, Stoffwechselstörungen u. a.) bzw. (Schädel-Hirn-)Unfällen. Forensische Schlussfolgerung So gesehen bleibt noch vieles offen und besteht, wie es im Klinik-Jargon heißt, noch reichlich Forschungsbedarf. Deshalb sei noch einmal sinngemäß wiederholt, was einer der angelsächsischen Autoren nach jahrelanger Beschäftigung mit dem Stalking-Phänomen am Ende zusammenfasste: Die bisher vorliegenden Konzepte (einschließlich seiner eigenen), sind (noch) nicht geeignet, fundierte Einteilungshilfen und damit diagnostisch und therapeutisch konsequente Richtlinien zu vermitteln. Doch der Hauptvorteil der bisherigen Diskussion, auch in der Öffentlichkeit, liegt darin, dass endlich die lästigen bis verheerenden Auswirkungen auf die Opfer thematisiert und einer gezielten Behandlung zugänglich gemacht werden. Denn die Folgen für die Opfer seien es, die nicht nur nach Reaktionen der Gesellschaft und ihrer Ordnungsorgane rufen, sie sind auch die besten Richtlinien für die juristischen Entscheidungen, jedenfalls derzeit. Dem stimmen auch andere Experten zu. Bei der Prüfung, ob eine schwere seelische Abartigkeit vorliegt, sollte vor allem darauf geachtet werden, ob die psychosozialen Auswirkungen der festgestellten Symptome oder Störungsbilder demjenigen einer krankhaften Störung im engeren Sinne gleichkommen. Das heißt, es muss nicht unbedingt die Diagnose einer konkreten seelischen Störung gestellt werden (weil die Voraussetzungen dafür nicht oder noch nicht gegeben sind), und doch kann man anhand des Schweregrads der Konsequenzen wichtige Überlegungen anstellen und damit adäquate Entscheidungen treffen, um was es sich hier letztlich handelt und was zu tun ist. Mit einer solchen Einstellung - so die forensischen Psychiater - ist zumindest vorerst allen gedient, einschließlich der Opfer und auch der Täter, vor allem wenn sie nicht nur moralisch, sondern auch psychiatrisch beurteilt werden müssen und damit Anrecht auf eine faire, medizinisch und juristisch einwandfreie Beurteilung haben. Stalking - eine derzeit populäre, aber nur eingeschränkt verwertbare Konzeption sozial störender Verhaltensweisen, sagen die Experten, selbst wenn nun auch in Deutschland durch die neue Gesetzgebung die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen wachsen wird. Es gilt sich intensiver mit den Täter-Typen zu beschäftigen, um herauszufinden, ob es sich um eine normal-psychologisch nachvollziehbare Entgleisung oder eine krankhafte Störung mit entsprechenden Einbußen in die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Betreffenden handelt. Und es gilt Wege zu finden, die trotz der derzeit unbefriedigenden psychiatrisch-psychologischen, forensischen und juristischen Sachlage allen gerecht werden, sogar den Tätern. LITERATUR Grundlage vorliegender Ausführungen ist der Fachartikel Habermeyer, E., P. Hoff: "Stalking", eine populäre, aber lediglich eingeschränkt verwertbare Konzeption sozial störender Verhaltensweisen. Fortschr. Neurol. Psychiat. 70 (2002) 542 (dort auch weiterführende, meist englischsprachige Fachliteratur) Neue Fachbücher zum Thema Bettermann, Julia, Moetje Feenders (Hrsg.): Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2004 Dreßing, H., P. Gass: Stalking! Verfolgung, Bedrohung, Belästigung. Verlag Hans Huber, Bern 2005 Fiedler, P.: Stalking. Beltz-Verlag, Weinheim-Basel 2006 Hoffmann, J.: Stalking. SpringerMedizinVerlag, Heidelberg 2006 Weitere Literaturhinweise Amerikanische Psychiatrische Vereinigung (APA): Diagnostisches und Statistisches Manual psychischer Störungen - DSM-IV-TR. Hogrefe-Verlag, Göttingen-Bern-Toronto-Seattle 2003 Baljer, E.: Forensische Psychiatrie. In: V. Faust: Psychiatrie. Ein Lehrbuch für Klinik, Praxis und Beratung. Gustav-Fischer-Verlag, Stuttgart-Jena-New York 1996 Bundesministerium der Justiz, Mitteilung des BMJ vom 08.11.2001 auf www.bmj.bund.de Faust, V., C. Scharfetter: Psychiatrie in Stichworten. Psychopathologie 1 - 13. Band 6 und 8. Enke-Verlag, Stuttgart 1997 - 2000 Forensik-Fibel. Kleines ABC des Maßregelvollzugs. Hrsg. v. N. Jung u. B. Hügler, Informationsbroschüre der ZfP´s für Psychiatrie in Baden-Württemberg, Bad Schussenried 2002Kamleiter, M., G. Laakmann: Der Nervenarzt als Opfer von Stalking. DGPPN- Kongress 2002. Der Nervenarzt - Abstract-Bd. Suppl. 1 (2002) 127 Kraepelin, E.: Psychiatrie. Ein Lehrbuch für Studierende und Ärzte. Barth-Verlag, Leipzig 1909 Kretschmer, E.: Der sensitive Beziehungswahn. Springer-Verlag, Berlin 1998 Kröber, H. L.: Konzepte zur Beurteilung der "schweren anderen seelischen Abartigkeit". Nervenarzt 66 (1995) 532 Leonhard, K.: Aufteilung der endogenen Psychosen. Akademie-Verlag, Berlin 1986 Leygraf, N. und Mitarb. (Hrsg.): Die Sprache des Verbrechens - Wege zu einer klinischen Kriminologie. Kohlhammer-Verlag, Stuttgart-Berlin-Köln 1993 Mundt, C., M. Spitzer: Psychopathologie heute. In: H. Helmchen und Mitarb. (Hrsg.): Psychiatrie der Gegenwart. Band 1: Springer-Verlag, Berlin-Heidelberg-New York 1999 Saß, H.: Ein psychopathologisches Referenzsystem zur Beurteilung der Schuldfähigkeit. Forensia 6 (1985) 33 Scharfetter, C.: Allgemeine Psychopathologie. Thieme-Verlag, Stuttgart-New York 2002 Steinert, T.: Aggression bei psychisch Kranken. Enke-Verlag, Stuttgart 1995 Steinert, T.: Aggression und Gewalt bei Schizophrenie. Waxmann-Verlag, Münster 1998 Weltgesundheitsorganisation (WHO): Internationale Klassifikation psychischer Störungen - ICD-10. Hans Huber-Verlag, Bern-Göttingen-Toronto-Seattle 1994 |
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Bei allen Ausführungen handelt es sich um allgemeine Hinweise. |